Handwerkerrechnung steuerlich absetzen

Malerleistungen steuerlich absetzen

Steuern sparen Stempel - Malerleistungen steuerlich absetzenSeit ein paar Jahren ist ein lohnender Paragraf zum Steuersparen in Kraft, der sich trotzdem noch nicht überall herumgesprochen hat: der § 35a Abs. 3 EStG. Im Klartext bedeutet dies: Handwerkliche Dienstleistungen lassen sich auch von Privathaushalten unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer absetzen. Wir informieren Sie hierzu gern näher:

Auf Antrag können die Ausgaben für Handwerkerleistungen die tarifliche Einkommensteuer um 20 % beziehungsweise maximal 1200 Euro senken*. Davon ausgenommen sind öffentlich geförderte Maßnahmen mit der Gewährung zinsverbilligter Darlehen oder steuerfreier Zuschüsse. Außerdem können nur Handwerkerleistungen berücksichtigt werden, die in einem in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befindlichen Haushalt erbracht wurden. Die Leistungen müssen für den eigenen Haushalt erbracht worden sein.

Welche Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden?

Bei den absetzbaren Handwerkerleistungen handelt es sich um haushaltsnahe Maßnahmen zur Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung der Wohnung oder des Hauses: die Arbeitsleistung, An- und Abfahrtskosten von Handwerkern und das Mieten von Maschinen. Als anrechenbare Handwerkerleistungen gelten beispielsweise:

  • Maler- und Tapezierarbeiten,
  • Badmodernisierung,
  • Fliesen, Parkettlegen,
  • professionelle Teppichbodenreinigung,
  • Fensteraustausch,
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, sowie Dächern und Kellern,
  • Heizungsanlagenaustausch und -reparaturen,
  • Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
  • und vergleichbare Leistungen.

Aber auch die Beseitigung von Graffiti, Schimmel- und Schädlingsbefall oder Gartengestaltung fallen unter die absetzbaren Posten. Ebenfalls können Reparaturen an Herden, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten und sogar Computern angerechnet werden. Immer vorausgesetzt: Die Reparaturen oder Profi-Reinigungen spielen sich daheim und nicht in einer Werkstatt ab. Nicht umsonst ist im Gesetz von haushaltsnahen Handwerkerleistungen beziehungsweise haushaltsnahen Dienstleistungen die Rede. Wichtig ist auch, diese Leistungen nicht bar zu bezahlen, sondern immer per Überweisung zu begleichen, da sonst der Steuerabzug verwehrt wird.

Welche Handwerksleistungen kann ich steuerlich nicht absetzen?

Abgesetzt werden können diese Leistungen nur, wenn sie nicht schon laufende Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Materialkosten, zum Beispiel für Farben, Tapeten, Kabel, Steine, Leitern, Arbeitskleidung usw.

Rechnung vom Handwerker muß richtig ausgestellt sein!

Als serviceorientierter Malerbetrieb machen wir unsere Kunden nicht nur auf diese Steuersparmöglichkeit aufmerksam. Wir stellen außerdem unsere Rechnungen mit Blick auf das spätere Einreichen beim Finanzamt aus, indem wir eine übersichtliche Trennung vornehmen zwischen steuerlich absetzbaren Leistungen und nicht berücksichtigungsfähigem Material.

Malerleistungen steuerlich absetzen – unser Tipp für Sie!

Mühle Malerei-Ausbau-Gestaltung
Inh. Thomas Mühle
Börnicker Weg 12
16341 Panketal

Tel: 030 9446887

*) Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater über die Einreichung bei der Steuererklärung beraten.

Küpper & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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